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ETHISCHE NORMEN DES KYNOTHERAPEUTEN |
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§1 |
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Die Ethik des Kynotherapeuten drückt sich in allgemeinmenschlichen ethischen Normen aus, die durch spezifische Forderungen, verbunden mit der kynotherapeutischen Tätigkeit ergänzt sind. Die allgemein menschlichen Normen verpflichten den Kynotherapeuten zur:
- Befolgung der Menschenrechte
- Sorge für den Therapie
- Gewissenhaften Ausübung seiner Pflichten
- Befolgung von guten Sitten |
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§2 |
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Die Arbeit des Kynotherapeuten ist eine verantwortungsvolle Arbeit mit rehabilitationsbedürftigen Menschen- sehr oft mit Kindern. Demfolgend soll der Kynotherapeut durch folgende Charakterzüge gekennzeichnet werden:
- freundliche und rationale Einstellung zu Rehabilitanten
- Fachwissen
- Redlichkeit
- Verantwortlichkeit
- Ehrlichkeit
- Selbstkultur
- Angemessenes Verhalten
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§3 |
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Durch seine alltäglichen Arbeit baut der Kynotherapeut sein Bild einer Person des öffentlichen Vertrauens und sorgt für den guten Ruf des kynotherapeutischen Kreises.
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§4 |
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1. Die Aufgabe jedes Kynotherapeuten ist eine ständige Ergänzung seines Wissens und die Vervollkommnung seiner Kompetenzen. Für angezeigt ist es die Hilfe für die beruflich jüngeren Kollegen gehalten. Die Kynotherapeuten sind verpflichtet mit seinem Vorbild ethische Normen bei den jüngeren Kollegen auszubilden.
2. Der Kynotherapeut soll seine Beobachtungen, die von Relevanz für die Wissenschaften und für die Kynotherapeutische Praxis sind, veröffentlichen. Von Bedeutung sind hierbei Objektivität und Bewußtsein, dass jede Veröffentlichung das Bild des Kynotherapeuten als einer Person des öffentlichen Vertrauens beeinflußt.
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§5 |
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1. Es ist nicht erlaubt den Kynotherapieunterricht nach Alkohol-oder Drogenkonsum zu führen.
2. Der Kynotherapeut soll nicht den Unterricht unter den Bedingungen führen, die seine Ehre verletzen, die die Qualität der ausgeübten Tätigkeiten negativ beeinflussen, oder die eine Gefahr für die Teilnehmer oder für den Hund sind.
3. Der Kynotherapeut soll in seinem Unterricht keine Assistenten einsetzen, die keine Praxis in der Kynotherapie haben. Eine Ausnahme sind die Betreuer und Eltern des Rehabilitanten.
4. Der Kynotherapeut beaufsichtigt die Arbeit seiner Assistenten und ist für ihre Arbeit völlig verantwortlich.
5. Nicht zugelassen ist eine übermäßige Vertraulichkeit mit den Unterrichtsteilnehmern, sowohl mit den Rehabilitanten, als auch mit den Assistenten.
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§6 |
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1. Der Kynotherapeut entscheidet selber über die Methodik , die im Unterricht zur Erzielung bestimmter Rehabilitationszwecke verwendet wird.
2. Der Kynotherapeut setzt im Unterricht eine allgemein anerkannte und getestete Methodik ein und Übungen, die an Fähigkeiten der Rehabilitanten angepaßt sind.
3 Werden im Unterricht neue und nicht überprüfte Methoden verwendet, sollen darüber die Eltern bzw. Betreuer der Rehabilitanten informiert werden und ihre Einwilligung geben.
4. Bemerkt der Kynotherapeut dass die von ihm eingesetzten Methoden falsch sind, müssen darüber unverzöglich die Eltern bzw. Betreuer der Rehabilitanten informiert werden. Der Therapeut ist verpflichtet, die dadurch entstandenen Schäden wiedergutzumachen.
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§7 |
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1. Der Kynotherapeut und seine Assistenten sind verpflichtet das Berufsgeheimnis einzuhalten. Das Berufsgeheimnis kann nur nach Einwilligung der Eltern bzw. Betreuer gebrochen werden und im Falle wenn Einhalten des Geheimnisses einen negativen Einfluß auf die öffentliche Gesundheit (ansteckende Krankheiten) hat, oder wenn dies die Vorschriften anders bestimmen.
2. Der Kynotherapeut darf nicht sein Verhalten rechtfertigen, wenn es sittenwidrig ist, wenn dieses Verhalten gegen die Loyaliät gegenüber dem Vorgesetzten oder der Mutterorganisation anstößt.
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§8 |
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Der Kynotherapeut ist verpflichtet, eine entsprechende Dokumentation zu führen.
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§9 |
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1. Die Kynotherapeuten sind verpflichtet freundlich und objektiv zu sein. Sie müssen Vorschriften und gute Sitten in Rücksicht nehmen und in gegenseitigen Verhältnissen Solidarität zeigen.
2. Dem Kynotherapeuten ist nicht erlaubt, in der Öffentlichkeit andere Therapeuten negativ einzuschätzen oder sie auf eine anderer Weise in Mißkredit zu bringen.
3. Alle Bemerkungen bezüglich Verstöße gegen ethische Normen oder bezüglich Fehler, die von anderen Kynotherapeuten begangen werden, sollen direkt an die Betreffenden gerichet werden. Geben diese Schritte kein Ergebnis, soll die negative Bewertung des betreffenden Kynotherapeuten beim Vorgesetzten der Organisation gemeldet werden. Die negative Einschätzung des Therapeuten kann im Internet auf betreffenden Seiten für Kynotherapie hinterlegt werden. Dies betrifft die Fälle, wenn der Therapeut keiner Mutterorganisation zugehört.
4. Verfolgung der unethischen Verhalten und der Unkompetenz verstößt nicht gegen die Regel der kynotherapeutischen Solidarität sondern sorgt für den guten Ruf des kynotherapeutischen Kreises, als Personen des öffentlichen Vertrauens.
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§10 |
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1. Der Kynotheraput ist verpflichtet die Prinzipien der ehrlichen Konkurenz in der kynotherapetischen Praxis einzuhalten. Nicht erlaubt ist die Aufträge auf diesem Weg zu erreichen, der gegen ethische Normen und Loyalität gegenüber anderen Therapeuten verstößt.
2. Der Kynotherapeut darf nicht anderen seine Dienstleistungen oder den Kauf eines Hundes für die Therapie aufzuzwingen.
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§11 |
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In Fällen die in diesem Kodex nicht beinhaltet sind, soll man gemäß guten Sitten verfahren.
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